AGB
1. Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Frau Laura Krettek. Sie sind durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass Frau Krettek ihre Aufträge mit der notwendigen Sorgfalt und unter Wahrung des Datenschutzgesetzes ausführt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde keinen schriftlichen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn Frau Krettek bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntgabe der Änderungen an Frau Krettek absenden. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie stehen zur Einsicht zur Verfügung und werden auf Wunsch ausgehändigt. Vertragswährung ist der EURO als einziges zulässiges Zahlungsmittel. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Frau Krettek ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Auftrag
Auf die Geschäftsbeziehung finden die Regelungen deutschen Rechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Leipzig (D). Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Auftraggeber kommt durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages zustande. Bei telefonischen oder mündlichen Aufträgen entsteht die Rechtsverbindlichkeit des Auftrages durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in schriftlicher Form oder als E-Mail.
3. Preise
Die Berechnung der Angebotspreise erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach dem aktuellen Stundensatz. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die Leistung ist gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei.
4. Entgelte, Kosten
Frau Krettek ist berechtigt, für ihre Leistungen Entgelte, insbesondere Gebühren und Provisionen vom Kunden zu verlangen. Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu einer üblichen Grundleistung im Auftrag oder nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Interesse des Kunden erbracht oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit ihm erforderlich werden. Es gelten die jeweils vereinbarten Entgelte. Dem Kunden können weiterhin alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt werden, die Frau Krettek für erforderlich halten durfte und die über die allgemeinen Geschäftskosten hinausgehen (z.B. für Versicherungen, Steuern, Briefporto, Ferngespräche etc.).
5. Haftung
Frau Krettek haftet für eigenes Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Von der Haftung ausgeschlossen sind alle Leistungen Dritter und Unterauftragnehmer sowie die Übermittlung von Daten und Kennzahlen. In diesem Fall hat sich der Kunde direkt an den Unterauftragnehmer, Dienstleister oder Produzenten zu wenden. Frau Krettek wird hierzu lediglich den Kontakt herstellen (Vermittler). Frau Krettek haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs, insbesondere infolge von Störungen der Technik, Software, Kommunikationsmedien, höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten. Nicht ersetzt werden Verbindlichkeiten und Schäden gegenüber dem Vertragspartner von Frau Krettek, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahme, Behinderung des Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs- oder Abwicklungsverkehrs, u.a. von hoher Hand, Naturkatastrophen oder durch Kernenergie nach den Vorschriften des Atomgesetzes mit verursacht wurden. Ist nicht festzustellen, ob eine dieser Ursachen vorliegt, so entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit.
6. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
Frau Krettek führt die Aufträge des Kunden mit der notwendigen Sorgfalt aus. Für den Kunden bestehen seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere die schriftliche Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen (z.B. Auftragsinhalt, Name, Anschrift, Telefon, Verfügungs- und Verpflichtungsfähigkeit, Eheschließung/-auflösung oder Änderung des ehelichen Güterstandes, zeichnungsberechtigte Personen, Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten, Vollmachten oder Prokura). Angaben bei Aufträgen und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein und innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden. Der Kunde hat bei allen Aufträgen und Geschäften insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben zu achten. Bei telefonischen, telegrafischen, drahtlosen oder auf entsprechenden anderen technischen Wegen (z.B. Internet, E-Mail) erteilten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben. Wenn der Auftraggeber Frau Krettek mit der Herstellung eines Produktes beauftragt, muss der Auftraggeber sich vorher mit dessen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Wird die Herstellungsfreiheit nicht vertraglich eingeschränkt, muss der Auftraggeber das Produkt bei Nichtgefallen dennoch abnehmen. Der Auftraggeber ist jedoch grundsätzlich verpflichtet und hat die Möglichkeit, Frau Krettek Gelegenheit einzuräumen, das Produkt mindestens einmal nachzubessern. Einwendungen müssen unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich erhoben werden. Falls dem Kunden Unterlagen oder Informationen nicht zugehen, deren Eingang der Kunde zu erwarten oder mit deren Eingang er rechnen muss, hat er Frau Krettek unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit die Bestätigungen von Aufträgen oder Weisungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen schriftlich zu beanstanden. Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen voll zu Lasten des Kunden. Soweit Frau Krettek kostenfreie Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch besteht nicht. Frau Krettek behält sich das Recht vor, Unterauftragnehmer zur Erfüllung eines Auftrages einzusetzen oder zu beauftragen. Lieferungen und Leistungen können in Teilabschnitten erbracht werden. In diesem Falle gilt jede Teillieferung/Leistung als eigenes Rechtsgeschäft und hat keinen Einfluss auf die nicht erbrachten Teile/Leistungen. Zu Teillieferungen ist Frau Krettek jederzeit berechtigt. Einwendungen jeder Art, insbesondere gegen Leistungen, Lieferungen und Rechnungen müssen unverzüglich, spätestens aber nach 5 Werktagen, schriftlich erhoben werden.
7. AGB-Pfandrecht, Sicherungsabtretung, verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
Der Kunde räumt hiermit Frau Krettek ein Pfandrecht an Werten jeder Art ein, die im Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in den Besitz von Frau Krettek oder sonstiger Verfügungsmacht gelangen. Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen Frau Krettek. Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche von Frau Krettek gegen den Kunden und Dritte, für deren Verbindlichkeiten der Kunde persönlich haftet, die er in Verbindung mit der Geschäftsverbindung erwirbt. Es besteht ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt, bei dem alle Rechte am Eigentum der Forderungen bei abgetretenen, verkauften, aufgerechneten oder verrechneten Forderungen, Leistungen, Dienste und Waren bis zur vollständigen Begleichung bei Frau Krettek liegen. Frau Krettek ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und der Androhung der Verwertung nicht nachkommt. Dies gilt auch bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Obliegenheitsverletzung. Unter mehreren Sicherheiten hat Frau Krettek die Wahl.
8. Zahlungsbedingungen
Forderungen sind grundsätzlich sofort, d.h. ohne schuldhaftes Zögern fällig, so keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Bei Zahlungsverzug werden 6,5% Zinsen p.a. fällig. Schecks, Wechsel und Lastschriften gelten erst mit ihrer vollständigen Einlösung als bezahlt. Wurde eine Forderung nicht oder nur teilweise innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, können Leistungen verwehrt oder zurückbehalten werden. Forderungen können von Frau Krettek verrechnet werden. Es gilt insbesondere der verlängerte/erweiterte Eigentumsvorbehalt gemäß § 7 der AGB. Frau Krettek behält sich vor, weitere Kosten und Auslagen bei Zahlungsverzug geltend zu machen. Bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung/en bleiben sämtliche Leistungen und Rechte im Eigentum von Frau Krettek. Frau Krettek behält sich vor, eine Vorauszahlung oder die Leistung Zug um Zug oder Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder in besonderen Fällen.
9. Geistiges Eigentum
Das Urheberrecht an allen Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen wie Grafiken, Skizzen, Gestaltungsmustern, Schnitten, Bildern, Modellen, Fotokopien, Abbildungen und Kostenanschlägen, die dem Auftraggeber überlassen werden, sowie an den Originalzeichnungen verbleibt bei Frau Krettek. Der Auftraggeber erkennt das uneingeschränkte Urheberrecht von Frau Krettek an. Diese Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern des Unternehmens, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Frau Krettek zugänglich gemacht werden. Der Kunde erhält mit dem Ausgleich sämtlicher Forderungen die Eigentums- und Nutzungsrechte an den erstellten Werken, mit Ausnahme des Urheberrechts. Soweit Rechte zur Nutzung an Dritte übertragen wurden, erhält der Kunde eine einfache Nutzungslizenz, die dem vereinbarten Nutzungszweck entspricht.
10. Auflösung der Geschäftsbeziehung
Sowohl der Kunde als auch Frau Krettek können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern keine abweichenden Vorschriften wie z.B. Pauschalpreisvertrag/-auftrag oder anderweitige Vereinbarungen entgegenstehen. Dabei sind die Belange des anderen Geschäftspartners zu berücksichtigen. Kündigt eine der beiden Parteien, so wird sie den berechtigten Belangen der anderen Partei angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen. Für Frau Krettek ist ein Kündigungsgrund insbesondere dann gegeben, wenn Daten seitens des Kunden zurückgehalten werden, Termine seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden, Verletzungen nach § 6 oder § 9 dieser AGB vorliegen, die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche von Frau Krettek gefährdet werden, wenn der Kunde unrichtige Angaben über sich, seine Vermögensverhältnisse oder deren Beauftragung gemacht hat, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur Verstärkung von Sicherheiten nach Aufforderung von Frau Krettek innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, eingeleitet worden ist oder absehbar eingeleitet werden kann oder aus sonstigen berechtigten Gründen. Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Geschäftszweig geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Frau Krettek insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen stillschweigend zu befreien. Frau Krettek ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichen und ist jederzeit aus wichtigem Grund oder begründbarer Vermutung berechtigt, Leistungen abzulehnen, zu beschränken oder aufzuheben.
11. Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Abwicklung und dem Abwicklungsverhältnis entsprechender Umfang, gelten auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige weiter. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
12. Datenschutz
Es gilt die aktuelle Datenschutz-Grundverordnung mit Stand von Juli 2018
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende wirksame Bestimmung treten.
Maßgebend für die Geschäftsbeziehung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Frau Krettek. Der Kunde bestätigt hiermit, alle Angaben gründlich gelesen und verstanden zu haben. Eventuell aufgetretene Fragen wurden beantwortet. Der Kunde bestätigt, insbesondere über die Haftungsbeschränkungen aufgeklärt worden zu sein. Der Wortlaut der Regelungen kann auch in den Geschäftsräumen von Frau Krettek eingesehen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden hiermit ausgehändigt. Der Kunde kann auch später noch die Übersendung der AGB an sich verlangen.
AGB, LAURAMO, Laura Krettek, Stand: Juli 2024